Ein Beitrag von Oliver Mergens, CSR-Consultant zu Circularity, EmpCo, PPWR, CSRD, GWÖ und mehr
Am 27.09.2026 tritt eine rechtliche Veränderung der Regeln zur Kommunikation mit Konsument:innen in Deutschland in Kraft. Kern der als EmpCo bezeichneten Regulierung ist die Aussage „Du sollst nicht lügen“, auch wenn dieses Zitat aus dem 2. Mose 20,16 so nicht in der EmpCo steht. Anders ausgedrückt: Greenwashing wird strafbar.
Ziel der Regulierung Empowering Consumers Directive (EmpCo) ist es, Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, (nachhaltiger) zu konsumieren, indem sie verlässlich informiert und vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. Neu ist nun, dass nicht spezifizierte bzw. nicht validierte Umweltaussagen, also „Greenwashing“, explizit und konkret gesetzlich untersagt werden. Die erlaubten Anwendungen werden in der EmpCo mitgeregelt.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gültig ist die EU Richtlinie DIRECTIVE (EU) 2024/825 für alle Unternehmen, die gegenüber Verbraucher:innen (B2C) in der EU werben oder verkaufen – unabhängig von Branche, Kanal (online/offline), Sitz oder Größe des Unternehmens. Die Regulierung ist nun, in der geänderten Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), auch in nationales Gesetz umgesetzt worden.
Praxishinweis: „Keine zusätzliche Übergangsfrist!“ (Stand 30.06.2026, EFRAG FAQ)
Die EU-Kommission verweist auf „Sticker-Lösungen“ statt „Schonfrist“
Was bedeutet das nun konkret?
Alle Unternehmen müssen folgendes vermeiden:
• pauschale oder vage Umweltaussagen ohne Nachweis
• nicht geprüfte oder irreführende Nachhaltigkeitsversprechen
• Nennung von Nachhaltigkeitssiegeln ohne anerkanntes Zertifizierungssystem
Ausschlaggebend ist hierbei der bei den Kunsument:innen erweckte Eindruck!
Es gibt bereits einige unabhängige Zertifizierungssysteme, die EmpCo-konform sind, andere sind derzeit in entsprechende Umwandlung, oder strengen eine DAkkS-Akkreditierung an. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
• Das Siegel Green Shape wird unabhängig geprüft durch den Green Shape e.V.
• Zur Prüfung des Global Organic Textile Standard (GOTS) wurde kürzlich die unabhängige Global Standards Foundation gegründet
• Der Grüner Knopf, als staatliches Siegel, ist EmpCo-konform
• Fairtrade wird durch Flocert (DAkkS) unabhängig geprüft
• Die Oeko-Tex-Siegel werden durch die unabhängigen Zertifizierungsstellen der Oeko-Tex-Gemeinschaft geprüft.
• ZNU – ist ein extern zertifizierter Managementprozess für nachhaltige Unternehmensführung (ZNU-Standard | ZNU – Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung)
Diese kleine Übersicht ist naturgemäß unvollständig und dynamisch. Für Anmerkungen nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Was sollten Unternehmen jetzt tun, und was sollten sie unterlassen?
Es empfiehlt sich, stufenweise vorzugehen, aber schnell zu handeln.

Machen Sie eine Status Quo Analyse
Übersicht: Erfassung der vollständigen Nachhaltigkeitskommunikation (Präzise Identifikation aller Aussagen, Begriffe, Claims, Siegel/Icons und Zertifikate, die durch die EmpCo geregelt werden)
Das umfasst: Ihre Unternehmenswebseite, Produktseiten, Social-Media-Profile, alle Arten von Verpackungen und Etiketten, Werbematerialien am Point of Sale, freiwillige Nachhaltigkeitsberichte, Pressemitteilungen, sowie Ihre Firmennamen und Marken mit Nachhaltigkeitsbezügen. Dabei ist B2B Kommunikation als Vorstufe der nachgelagerten B2C Kommunikation zu sehen.
Bewertung: Welche Begriffe werden unzulässig oder bergen regulatorische Risiken?
Neben ökologischen sind hier insbesondere auch die kommunizierten sozialen Merkmale eines Produkts, eines Verfahrens oder einer Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. „Wichtig ist: Die Vorgaben gelten auch für Produkte, die bereits vermarktet werden. Unternehmen müssen also rückwirkend prüfen, ob ihre Claims weiterhin zulässig sind. (Quelle HAUFE, siehe unten)“
Machen Sie einen Strategie Check
Verifizierung: Fundierter Check der Aussagen. Wo werden Claims bereits durch verlässliche Daten gestützt, wo fehlen Nachweise und in welchen Themen steckt noch ungenutztes kommunikatives Potenzial? Was wird behauptet?
− „Wurde die Aussage z.B. nach DIN EN ISO 14024 Typ 1, mit einem bestimmten Tool oder Prüfer gemessen und belegt und ist objektiv?“
− „Bezieht sich die Aussage auf ein Teilprodukt, das ganze Produkt oder das Unternehmen?“
− „Sind Bilder, Piktogramme oder Töne in Relation zur tatsächlichen Wirkung eingesetzt?“
(Quelle: Südwesttextil – „Umwelt meets online“ 01/2026)
Alles, was problematisch ist, sollte angepasst oder entfernt werden. Umgehend.
Definieren: Prozesse und Verantwortlichkeiten sollten für alle Beteiligten deutlich sein. Nachhaltigkeits-Claims sollten künftig einem Freigabeprozess unterliegen, der Marketing, Recht und Nachhaltigkeit gemeinsam einbindet.
Richten Sie Ihre Kommunikation rechtskonform aus
Datenbank: Sammlung aller Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwarepflege gehören künftig zu den Pflichtinformationen – und müssen strukturiert kommuniziert werden.
Schulung: Vermittlung des Erlaubten/Erforderlichen an alle relevanten Mitarbeitenden (Produkt, Einkauf, Marketing), um die beteiligten Prozess bidirektional aktuell zu halten.
Validierung: Im Zweifel lassen Sie Ihre Annahmen/Aussagen von Dritten begutachten.
Eine der häufigsten Fragen ist die nach dem Umgang mit vorproduzierter Ware oder Bestandsware. Hierzu hat die EU kürzlich FAQ Antworten erstellt im Beitrag „Common understanding on old stock situations“.
Für weitere Hilfestellungen ansprechbar:
Oliver Mergens / Berater: linkedin.com/in/oliver-mergens
Daniel Silberhorn / Plenum AG: linkedin.com/in/daniel-silberhorn
Ulrike Gillner / Rechtsanwältin: linkedin.com/in/ulrike-gillner
Quellen:
Definition EmpCo: empowering consumers for the green transition through better protection against unfair practices and through better information – (Quelle: DIRECTIVE (EU) 2024/825)
Gesetze:
Richtlinie 2005/29 „Unlautere Geschäftspraktiken“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005L0029
Richtlinie 2024/825 “EmpCo“
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/eng
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR141400004.html
Artikel:
Verlag HAUFE – „EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing“
https://www.haufe.de/sustainability/strategie/empco-richtlinie-das-sollten-unternehmen-wissen_575772_657268.html
Business Metropole Ruhr – „EmpCo – Wenn „klimaneutral“ zum Risiko wird“
https://www.business.ruhr/projekte/greentechruhr/green-deal/greendeal-15-empco-wenn-klimaneutral-zum-risiko-wird.html
Webinar: Wenn „Nachhaltiger Textildruck“ verboten wird
Die EmpCo und das Thema Greenwashing in der Textilveredlungsbranche steht im Mittelpunkt des Webinars „Wenn ,Nachhaltiger Textildruck‘ verboten wird“ mit Oliver Mergens. Hier vertieft der Transformationsberater am Dienstag, 8. September 2026, von 11:00 bis 12:30 Uhr die im Beitrag beschriebenen Themen. Er erklärt dabei unter anderem, weshalb der Begriff „Nachhaltigkeit“ aus jeder Unternehmenskommunikation verschwinden sollte.
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