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Workwear des Herstellers Kübler für kommunale Dienste.
BNW fordert Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Vergaberecht

In einer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) fordert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien.

Der BNW setzt sich als unabhängiger Unternehmensverband seit 1992 für Umwelt- und Klimaschutz ein. Der BNW steht heute für mehr als 200.000 Arbeitsplätze, seine mehr als 700 Mitgliedsunternehmen sind Vorreiter für nachhaltiges Wirtschaften. Über seinen europäischen Dachverband Ecopreneur.eu bezieht der Verband auch in Brüssel Stellung.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag, im Bundesklimaschutzgesetz und in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung bekannt. Beschaffungs- und Vergabestellen von Bund, Land und Kommunen bleiben jedoch nach Einschätzung des BNW bei der Umsetzung der geltenden Regelungen und Vorschriften zu nachhaltiger Beschaffung stark hinter den Erwartungen zurück. „Mit einem Einkaufs- und Vergabevolumen von etwa 500 Mrd. Euro pro Jahr haben die Beschaffungsstellen von Bund, Ländern und Kommunen eine zentrale Marktmacht und einen erheblichen Einfluss auf die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft. Eine nachhaltige öffentliche Beschaffung kann alternative Geschäfts- und Finanzierungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeitspioniere, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie grüne Start-ups eröffnen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten“, schreibt der BNW dazu in seinem Positionspapier „Transformationshebel nutzen – Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung etablieren“ und veröffentlicht konkrete Vorschläge zur Transformation der öffentlichen Beschaffung.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien

Der BNW begrüßt, dass der vorliegende Referentenentwurf die Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien als Soll-Vorgabe integriert. Dennoch ist die Formulierung in §120a Abs. 1 GWB nicht umfassend genug, sondern erlaubt weiterhin Flexibilität bei der Umsetzung. Die Vorgabe, dass mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium berücksichtigt werden soll, bleibt vage. Der Interpretationsspielraum schwächt die notwendige Durchsetzung. Der BNW fordert, dass soziale und umweltbezogene Kriterien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Formulierung „…mindestens ein soziales oder ein umweltbezogenes Kriterium…“ muss durch „…mindestens ein soziales und umweltbezogenes Kriterium…“ ersetzt werden.


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Positiv bewertet der BNW, dass bei den umweltbezogenen Vergabekriterien unter §120a Abs. 2 auch Aspekte der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt wurden. Dadurch können zirkuläre Geschäftsmodelle (z.B. reparaturfreundlich, wiederverwendbar) und der Einsatz von zirkulären Materialien (Einsatz von Reststoffen, Rezyklaten, nachwachsende Rohstoffe) gestärkt werden. Eine konsequente Anwendung der Kriterien sollte nachhaltige und kreislauffähige Produkte und Dienstleistungen in der Beschaffung zum Standard machen.

Folgende Formulierung aus §120a Abs. 3 sieht der BNW kritisch: „Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung tariflicher oder nicht-tariflicher Arbeitsbedingungen bei der Ausführung des Auftrags genügt den Anforderungen an das soziale Kriterium im Sinne der Absätze 1 und 4 nicht, soweit die Auferlegung dieser Verpflichtung in Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe oder einer Vorgabe auf Grund eines Gesetzes erfolgt.“ Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass diese Formulierung nachhaltig wirtschaftende KMU, die nicht tarif-gebunden sind, in Vergabeprozessen ausgrenzt. Die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen muss ausreichen.

Förderung von Kreislaufwirtschaft durch die öffentliche Beschaffung

Der Entwurf benennt in §120a GWB Abs.2 umweltbezogene Kriterien, die „darauf abzielen, dass zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen, soweit möglich über ihren gesamten Lebenszyklus, klimaschonend, biodiversitätsfördernd, rohstoffschonend, energiesparend, wassersparend, schadstoffarm, abfallarm, langlebig, reparaturfreundlich, wiederverwendbar, recyclingfähig, unter Einsatz von Abfällen oder Rezyklaten oder aus nachwachsenden Rohstoffen oder möglichst gut geeignet zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung hergestellt, erbracht oder ausgeführt werden.“
Zur Stärkung von nachhaltigen und kreislauffähigen Materialien, Produkten und Geschäftsmodellen durch die öffentliche Beschaffung sind spezifische Aussagen zu Widerverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Rezyklateinsatz oder Recyclingfähigkeit notwendig. Staatliche Recyclinglabel oder Kreislaufwirtschaftslabel dienen als Nachweis für Kreislaufmaterialien. Für Elektrogeräte bietet der Reparierbarkeitsindex bzw. Nachhaltigkeitsindex nach französischem Vorbild eine gute Möglichkeit, um besonders reparierbare und modulare Produkte gegenüber Beschaffenden auszuweisen. Eine einheitliche und einfache Kennzeichnung von besonders kreislauffähigen Materialien, Produkten und Geschäftsmodellen erleichtert Vergabeprozesse. Die notwendigen Informationen lassen sich z.B. in den digitalen Produktpass integrieren.
Der Referentenentwurf lässt offen, wie Ideen und Vorhaben zur Stärkung der Beschaffung von zirkulären Produkten aus der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) aufgenommen werden sollen. Der BNW befürwortet vor allem die bevorzugte Beschaffung gebrauchter, wiederaufbereiteter und recycelter Produkte und Materialien. Zudem muss die öffentliche Beschaffung Produkte bevorzugen, die sich durch geringe Lebenszykluskosten auszeichnen, um Nachhaltigkeit zu fördern und die Gesamtwirtschaftlichkeit zu optimieren.

Positivliste mit besonderer Eignung für umweltbezogen und soziale nachhaltige Beschaffung

Der Entwurf der AVV umweltbezogen und soziale nachhaltige Beschaffung listet Leistungen mit besonderer Eignung für eine umwelt- und soziale nachhaltige Beschaffung auf. Für diese sieht der Entwurf vor, dass eine Berücksichtigung mindestens eines Nachhaltigkeitskriteriums in der Leistungsbeschreibung oder einer anderen Verfahrensstufe verpflichtend ist. Der BNW begrüßt diese Pflicht-Vorgabe, die Nachhaltigkeitskriterien in der Vergabe noch stärker verankert. Diese Pflicht-Vorgabe für umweltbezogene Beschaffung sollte auch für besonders emissions- und ressourcenintensive Produktgruppen gelten. Der BNW sieht hier unmittelbaren Handlungsbedarf und fordert die Einleitung von Maßnahmen, um die Beschaffung auf erneuerbare Energien, emissionsarme Fahrzeuge und nachhaltige Lebensmittel umzustellen.

Negativliste für klimaschädliche Produkte

Der Entwurf sieht in §120a GWB Abs. 5 Nummer 3 vor, dass die Bundesregierung „allgemeine Verwaltungsvorschriften über Leistungen [erlässt], die nicht beschafft werden dürfen; die Beschaffung solcher Leistungen bleibt hierbei erlaubt, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Interesses dringend geboten ist.“ Der BNW begrüßt, dass durch eine Negativliste bestimmte, besonders klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen von der Beschaffung ausgeschlossen sind. Die Negativliste muss als Teil der AVV sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung direkt auf allen Verwaltungsebenen umgesetzt werden. Sie sollte fortlaufend ergänzt werden. Nicht-kreislauffähige Produkte müssen, wie in der NKWS vorgeschlagen, über die Negativliste ausgeschlossen werden.


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Verständnis von Wirtschaftlichkeit

Noch immer ist der Angebotspreis in der Vergabepraxis oft das einzige Zuschlagskriterium. Soziale und ökologische Folgekosten durch Produktion, Nutzung oder Entsorgung finden aktuell nur in seltenen Fällen Berücksichtigung. Um die Wirtschaftlichkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung wirklich umfassend bewerten zu können ist die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Umweltauswirkungen notwendig. Der BNW fordert klare Vorgaben, mit dem Ziel, den langfristigen Wert von nachhaltigen und kreislauffähigen Produkten gegenüber herkömmlichen Angeboten sichtbar zu machen. Erst wenn Angebotspreise die sozialen und ökologischen Vor- und Nachteile abbilden, kann fairer Wettbewerb stattfinden. Die Regelungen der AVV Klima mit Berücksichtigung eines CO2 Schattenpreis bieten hier schon einen guten Rahmen, müssen aber bundesweit verbindlich sein. Den Prüfauftrag aus dem Entwurf der NKWS, Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zu berücksichtigen unterstützt der BNW. Der Umgang mit Mehrkosten der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung muss klar geregelt werden.

Reduzierung der Nachweispflichten und Erhöhung der Grenze für Direktaufträge

Der Entwurf sieht vor, die Hürden für KMU durch vereinfachte Anforderungen und eine reduzierte Nachweispflicht zu senken. Dies begrüßt der BNW grundsätzlich sehr. Auch, dass mittelständische Interessen besonders zu berücksichtigen sind (§97 Abs. 4 GWB) ist zu begrüßen. Die Erhöhung der Grenze der Direktaufträge vor allem mit dem Fokus auf innovative Leistungen von gemeinwohlorientierten Unternehmen schafft Anreize für diese Unternehmen, sich stärker an den Vergabeverfahren zu beteiligen.

Qualifizierung und nachhaltige Beschaffung als Führungsaufgabe

Die nachhaltige Beschaffung muss Teil der Aus- und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeitenden werden. Interne Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen müssen ausgebaut werden. So können umweltbezogene und soziale Nachhaltigkeitskriterien und deren rechtssichere Anwendungsmöglichkeiten im Vergaberecht vermittelt werden. Die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung, die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung und die Allianz für nachhaltige Beschaffung können stärker als Multiplikatoren genutzt werden. Der BNW fordert zusätzlich, dass die nachhaltige Beschaffung explizit als strategische Führungsaufgabe festgelegt wird. Die politische Verantwortung für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung muss von der Leitungsebene der jeweiligen Institution getragen werden. Die Leitungsebene muss verdeutlichen, dass eine prioritäre Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in der Beschaffung nicht nur gewünscht ist, sondern auch in aller Konsequenz mitgetragen wird. Das gibt den Mitarbeitenden in den Vergabestellen die entsprechenden Leitplanken vor und sichert sie bei konkreten Vergabeentscheidungen ab.

Implementierung eines Beschaffungs-Dashboard und Nachhaltigkeits-Indizes

Die nachhaltige öffentliche Beschaffung muss mit eigenen Zielen und Leistungsindikatoren ausgestattet werden. Diese Ziele können sich an der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren und für Bund, Länder und Kommunen konkretisiert werden (z.B. Zielwerte/Quoten nachhaltiges Einkaufsvolumen, Abfallreduzierung und CO2-Emissionen). Die Einhaltung der Ziele der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung muss konsequent überprüft werden. Dabei sollen zuständige Bundes- und Landesministerien regelmäßig Kernkennzahlen zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung in einem Dashboard veröffentlichen. Die Vergabestatistik des Statistischen Bundesamtes kann bei entsprechender Anpassung als Grundlage genutzt werden. Darüber hinaus sollen der Bundesrechnungshof bzw. die Landesrechnungshöfe als unabhängige Instanzen alle zwei Jahre Fortschrittsberichte zum Status der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung erstellen. Wünschenswert wäre die Veröffentlichung eines Index im zweijährlichen Rhythmus, um den Fortschritt bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung transparent zu machen.

Das Foto zeigt Berufskleidung des Herstellers Kübler Workwear, die beim „Zukunftsform nachhaltige Beschaffung“ am 12. September 2024 in Dortmund gezeigt wurde. Gastgeber der Veranstaltung mit Tagung und Ausstellung war die Stadt Dortmund.


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Menschen arbeiten zusammen
Neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen

Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen, sei es beispielsweise der Klimawandel oder der demografische Wandel. Zu dieser Einschätzung kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Demnach verfolgen gemeinwohlorientierte Unternehmen neue Geschäftsmodelle, bringen soziale Innovationen hervor und schaffen Arbeitsplätze mit Sinn. „Sie stellen die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite. In Krisensituationen zeigen sie sich oft besonders resilient“, heißt es seitens des BMWK.

Mit dem neuen Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ möchte das BMWK nun die Akteure unterstützen. Hierzu hat das Ministerium die „Förderrichtlinie Nachhaltig Wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ herausgegeben. Die Richtlinie wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit künftigen Adressaten des Programms entwickelt.
Impulse für die verstärkte Gründung neuer gemeinwohlorientierter Unternehmen

Mit dem neuen Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken, ihr Wachstum fördern und Impulse für die verstärkte Gründung neuer Gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.

Ziele der Förderrichtlinie sind nach Angaben des BMWK die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Denn: Um gute Ideen umzusetzen, fehlen häufig nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch passendes unternehmerisches Wissen und erfolgreiche Umsetzungsstrategien. Das Programm knüpft damit an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an.

Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro

Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.

Das Förderprogramm dient auch der weiteren Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen der Bundesregierung. Diese zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen zu verbessern, unter anderem durch einen verbesserten Zugang zu finanzieller Unterstützung, Investitionen in den Ausbau des Ökosystems und bessere rechtliche Rahmenbedingungen.

Was wird gefördert?

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt dabei auf zwei Wegen:
Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.

Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen. Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen. Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.
Förderanträge können voraussichtlich bereits ab diesem Monat (August 2024) gestellt werden.

Weitere Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-gemeinwohlorientierte-unternehmen

Die Akademie für Textilveredlung ist Mitglied im Gemeinwohlökonomie Deutschland e.V. und selbst ein zertifiziertes bzw. bilanziertes Gemeinwohl-Unternehmen.

Foto: © jacoblund / iStock


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Luhta Olympia 2024 Kollektion Pure Waste
Pure Waste arbeitet mit Luhta Sportswear Company zusammen

Die Luhta Sportswear Company ist Hauptpartner und offizieller Ausrüster des finnischen Olympiateams. Die Athletinnen und Athleten werden bei der Olympiade Sportkleidung der Marke Rukka tragen. Bei der entworfenen Kollektion hat Luhta mit dem finnischen Unternehmen Pure Waste zusammengearbeitet, ein Spezialist für recycelte Textilmaterialien.

Die beiden finnischen Partner haben zusammengefunden, um das Olympia-Team Finnlands mit Sportkleidung aus Recyclingmaterialien auszustatten. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Luhta Sportswear Company, dem Eigentümer der Sportmarke Rukka, und Pure Waste begann 2023. Dabei setzt Luhta auf die Recycling-Expertise von Pure Waste.

Die Zusammenarbeit zwischen Luhta und Pure Waste umfasst Freizeitkleidung für die Sportlerinnen und Sportler sowie eine Kollektion für Fans, die im Einzelhandel erhältlich ist. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, nachhaltige und qualitativ hochwertige Produkte anzubieten und eine Kreislaufwirtschaft in der Modebranche zu fördern.

Modell mit Kleidung von Luhta für das finnische Olympia-Team 2024
Modell mit Kleidung von Luhta für das finnische Olympia-Team 2024

Pure Waste aus Helsinki produzierte für die Luhta Sportswear Company unter anderem Poloshirts, Hoodies, Shorts und Hosen. Diese werden von der Sportlerinnen und Sportlern getragen. Für die kommerzielle Kollektion der Marke Rukka entstanden T-Shirts und Hoodies.

Einsparung von 1.425 Liter Wasser und 1 kg CO2-Emissionen im Vergleich zu einem ähnlichen T-Shirt

Pure Waste stellt alle seine Kleidungsstücke aus 100 % recycelten Fasern her, was erhebliche Mengen an natürlichen Ressourcen spart. Beispielsweise spart ein Pure Waste-T-Shirt nach Berechnungen des Herstellers 1.425 Liter Wasser und 1 kg CO2-Emissionen im Vergleich zu einem ähnlichen T-Shirt aus Neumaterialien ein. Insgesamt sparten die Kleidungsstücke, die für Rukka produziert wurden, mehrere Millionen Liter Wasser und erhebliche Mengen an CO2-Emissionen. Das Unternehmen Pure Waste betont, dass jedes Produkt einen spezifischen Fußabdruck- und Handabdruckwert hat, was die Transparenz und das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen erhöhte. Der Fußabdruck der Produktion beträgt 7.787 Liter Wasser und 6.981 kg CO2-Emissionen. Die gesamten Einsparungen belaufen sich auf 8.979.721 Liter Wasser und 6.061 kg CO2-Emissionen.

Karsten Bleymehl, Vertriebsleiter der Marke Pure Waste in Deutschland, Österreich und der Schweiz: „Unsere Zusammenarbeit mit Rukka ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie verantwortungsbewusste Mode und Spitzensport kombiniert werden können, um Sportlern und Verbrauchern nachhaltige Optionen zu bieten.“

 


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T-Shirt von Pure Waste
Pure Waste gewinnt renommierten Green Product Award

Das finnische Textilunternehmen Pure Waste Textiles oy hat mit seiner gleichnamigen Marke Pure Waste den diesjährigen Green Product Award Fashion 24 gewonnen. Die Gewinnerprodukte und Kollektionen des Green Product Award Fashion wurden im Rahmen der diesjährigen Messe Neonyt in Düsseldorf in den Unterkategorien Bekleidung, Accessoires und Schuhe ausgezeichnet. Die Trophäe in der Kategorie Clothing ging dabei an Pure Waste.

Die internationale Jury wählte die Gewinner unter 30 nominierten Marken und Herstellern aus 20 Ländern aus. Alle Einreichungen zeichneten sich durch den Einsatz neuer Materialien und Techniken für eine nachhaltigere Mode aus. Zu den Jurymitgliedern zählten Belvis Soler (Luxiders), Rosan van Boven (Fabriek Fris & Anderlus), Sebastian Thies (nat-2™ & thies), Petra Schmatz (Sous & green lifestyle magazin) sowie Ulrike Kähler (Igedo Exhibitions).

Zur Begründung der Auszeichnung von Pure Waste in der Kategorie Fashion schreibt die Jury des Green Product Award Fashion: „Das gesamte Produktsortiment besteht zu 100 Prozent aus recycelten Fasern – ein Paradebeispiel für die Kreislaufwirtschaft. Das zeitlose Design und der hohe Tragekomfort verbunden mit marktgerechten Preisen machen Hoffnung für die Zukunft.“

„Kleidung mit einem minimalen ökologischen Fußabdruck“

Karsten Bleymehl, Vertriebsleiter der Marke Pure Waste in Deutschland, Österreich und der Schweiz beschreibt das Konzept des Textilherstellers: „Wir produzieren Kleidung mit einem minimalen ökologischen Fußabdruck, die ausschließlich aus 100 Prozent recycelten Fasern hergestellt wird. Unser Engagement für Nachhaltigkeit spiegelt sich in unserem Schwerpunkt auf klassischem Design und kompromissloser Qualität wider. Diese zeitlosen Kleidungsstücke reduzieren die Umweltbelastung, da sie 99 Prozent Wasser einsparen und 50 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen als vergleichbare Kleidungsstücke aus neuen Materialien. Unser innovativer Ansatz besteht darin, Textilabfälle mechanisch zu recyceln, die Umweltauswirkungen zu reduzieren und neue Maßstäbe für nachhaltige Mode zu setzen.“

Pure Waste ist seit Beginn dieses Jahres mit 13 Produkten aus Recyclingmaterialien im Liefersortiment des Textilgroßhandels Cotton Classics vertreten. Das Sortiment umfasst Basics wie T-Shirts, Polos, Longsleves, Sweater, Hoodies, eine Cap und eine Tragetasche.

Nach erfolgreichen Präsentationen der Kollektion auf der diesjährigen Fachmesse PSI in Düsseldorf und bei der internationalen Roadshow von Cotton Classics wird Pure Waste im Februar 2025 bei der Stuttgarter Fachmesse TecStyle Visions erstmals seine Produkte vorstellen. Im Markt für Textildruck und Stickerei stößt das Angebot auf großes Interesse bei Unternehmen, die auf nachhaltige Textillösungen setzen.

Über den Green Product Award Fashion

Der Green Product Award Fashion ist ein Spin off der Green Product Awards. Der Preis zeichnet seit zehn Jahren nachhaltige, innovative Produkte und Services in 14 Kategorien aus. Der Green Product Award Fashion wird vom Green Future Club organisiert. Er wurde erstmals 2023 in Kooperation mit der Igedo Exhibitions auf der Neonyt Düsseldorf verliehen. Die Bewerbung für die nächste Preisverleihung endet am 01.06.2024.

Nähere Informationen unter https://www.gp-award.com/de.

Über Pure Waste

Das finnische Unternehmen Pure Waste Textiles Oy stellt seit 2013 Kleidungsstücke der Eigenmarke Pure Waste her. Die Produkte bestehen zu 100 % aus recycelten Fasern. Die Produkte reduzieren bis zu 99,9 % des Wassers, 50 % der CO2-Emissionen und den Energieaufwand für die Herstellung im Vergleich zu ähnlichen Produkten aus Neumaterialien. Das Kernsortiment besteht aus konfektionierter Bekleidung für Unternehmen, Werbung, Beruf und Arbeit sowie für Endverbraucher. Das Unternehmen produziert sowohl Lagerware als auch Saisonkollektionen für den Großhandel. Zudem werden Private-Label-Produktionen für Firmenkunden angeboten. Der europäische Vertrieb von Blanko-Textilien für die Veredlung mit Druck und Stick erfolgt über den Textilgroßhandel Cotton Classics.
Nähere Informationen unter www.purewaste.com.


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Das Team des FTB der Hochschule Niederrhein zu Besuch bei der Firma Bache Innovative.
Neue Kleidung aus alten Fasern

Die Hochschule Niederrhein (HSNR) möchte hochwertige, recyclingfähige Produktkonzepte aus Textilabfällen erarbeiten. Denn 87 Prozent des weltweiten Textilabfalls in der Bekleidungsindustrie landen auf Deponien oder werden verbrannt. Von den 13 Prozent, die noch mechanisch weiterverarbeitet werden, enden die meisten Alttextilien als Dämmmaterial (Downcycling). Nicht einmal ein Prozent werden zu hochwertigen Fasern aufbereitet, aus denen wieder neue Kleidung entsteht. Ein Zustand, den die HSNR dringend ändern möchte.

Gemeinsam mit Bache Innovative als Antragstellerin hat die HSNR ein großes Forschungsprojekt gestartet: „KnitCycle – kreislaufgerechte Produktentwicklung für Flachstricktextilien“. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert das Vorhaben für zwei Jahre mit insgesamt rund 290.000 Euro, davon fließen 225.000 Euro an die HSNR.

Wo Textilabfall recycelt und damit in den Kreislauf zurückgeführt werden kann, muss auch weniger entsorgt werden. Werden Produktionsabfälle und -überhänge vernichtet, ist das nicht nur teuer für die Unternehmen. Für die Herstellung neuer Kleidung müssen auch wieder ganz neue Fasern erzeugt werden. Je nach Faserstoff kommt es dabei zu großem Wasserverbrauch, starkem Pestizid- und Düngemitteleinsatz sowie langen Transportwegen mit hohen CO2-Emissionen zu Lasten der Umwelt.

Die Faser bleibt im Idealfall immer im Kreislauf

Die Projektpartner erarbeiten daher ein Konzept, mit dem gestrickte Produkte so entwickelt werden können, dass sie sich am Produktlebensende durch ein Faser- zu-Faser-Recycling zu hochwertigen Fasern neu aufbereiten lassen. Aus diesen Fasern kann anschließend neues, industriell verarbeitbares Garn für Bekleidung hergestellt werden, das im Idealfall später abermals recycelt werden kann. Unter dem Motto „Design for Recycling“ analysieren die Partner, welche Faktoren und Verfahren am besten geeignet sind, Textilien schon bei ihrer Entstehung so zu planen, dass sie am Produktlebensende optimal recyclingfähig sind. Gleichzeitig dürfen sich Ästhetik, Qualität und Langlebigkeit der Produkte nicht verschlechtern. Die Frage ist also: Welche Parameter im mechanischen Recycling werden benötigt und welche Produkteigenschaften erzielen das beste kreislauffähige Ergebnis?

Pulloverwaren und gestrickte Produkte aus Deutschland

„KnitCycle“ konzentriert sich auf Pulloverwaren und Produkte, die auf Flachstrickmaschinen endformgerecht in Deutschland produziert werden. Dafür liefert und produziert die auf 3D-Strickwaren spezialisierte Firma Bache Innovative eigenes Abfall- und Forschungsmaterial. Unterstützung mit Experten-Knowhow gibt es auch von TURNS Faserkreisläufe. Dieses Unternehmen stellt recycelte Garne aus verschiedenen gebrauchten, ausrangierten Alttextilien her.

Die Faser-zu-Faser-Recycling-Versuche finden am hochschuleigenen Forschungsinstitut für Textil und Bekleidung (FTB) statt. Dazu schafft die HSNR von dem Fördergeld eine eigene Reißmaschine für das Textilrecycling an. Hiermit werden vor Ort die optimalen Prozessparameter für das Recycling der jeweiligen Produkttypen ermittelt. Die in diesem Prozess gewonnenen Reißfasern werden dann u.a. mit Unterstützung der Firma Textechno H. Stein GmbH & Co. KG aus Mönchengladbach analysiert und bewertet.

Mittels unterschiedlicher Aufbereitungs- und Spinnverfahren werden aus den Reißfasern anschließend neue Garne hergestellt. Die Forscher:innen testen, wie sich die Fasern wiederverspinnen lassen – auch in Kombination mit anderen Naturfasern, um mit möglichst hochwertigen neuen Produkten den Produktkreislauf zu schließen. An Labor-Strickmaschinen erzeugt das FTB-Team erste 2D-Strickproben. Die finalen Strickprodukte aus den recycelten Garnen stellt der Kooperationspartner Bache Innovative her.

„In Zukunft werden wir lernen, dass es eigentlich keine Abfallstoffe gibt, nur Wertstoffe, die einer anderen Verwendung zugeführt werden und als neue Ressourcen der Zukunft dienen“, sagt Ellen Bendt, HSNR-Professorin für Modedesign mit dem Schwerpunkt Strick- und innovatives Produktdesign.

Foto: Das Team des FTB der Hochschule Niederrhein zu Besuch bei der Firma Bache Innovative, mit der es im Rahmen von „KnitCycle“ Recycling-Versuche durchführt. Dazu wurden erste textile Produktionsabfälle klassifiziert und sortiert.


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Bekleidung der Marke B&C
B&C krempelt den Markt um

Der belgische Textilproduzent The Cotton Group SA setzt seine Textilmarke B&C konsequent auf einen Weg der Nachhaltigkeit. Als Mitglied der Fair Wear Foundation hat B&C von der Stiftung mit Sitz in Amsterdam erneut den Leader-Status erhalten. Damit bestätigt die Fair Wear Foundation, dass B&C „außergewöhnliche Ergebnisse“ in Sachen Nachhaltigkeit vorzuweisen hat.

Die Fair Wear Foundation arbeitet mit Bekleidungsmarken, Textilarbeitenden und Branchengrößen zusammen, um die Arbeitsbedingungen in Textilfabriken kontinuierlich zu verbessern. Dabei werden Unternehmen in die Kategorien „Leader“, „Gut“, „Verbesserungsbedarf“ und „Ausgesetzt“ eingeteilt. Zur Einordnung findet eine jährliche Bewertung statt. „Leader demonstrieren bewährte Praktiken in komplexen Bereichen wie existenzsichernden Löhnen und Vereinigungsfreiheit“, schreibt die Fair Wear Foundation ihn ihrer Definition der Leader.

Die Produkte der Marke B&C werden seit diesem Jahr vollständig aus nachhaltigerer Baumwolle hergestellt. Zudem setzt B&C beispielsweise bei der Inspire-Kolletion auf „Organic Cotton in Conversion“ sowie auf Baumwolle der Initiative Better Cotton. Damit unterstützt B&C Baumwollbauern bei der Umstellung ihres konventionellen Baumwollanbaus auf einen biologischen Anbau von Baumwolle. Der Wechsel von konventioneller zu Biobaumwolle dauert drei Jahre bzw. drei Anbauzyklen, bis die Baumwolle als „Bio“ bezeichnet werden darf. Die Polyesterfasern in den Textilien aus Baumwoll- Polyester-Mischungen stammen aus Recycling-Prozessen und sind nach dem Recycled Claim Standard (RCS) zertifiziert.


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Das neue ECOnGOOD-Label belohnt ökologisches, soziales und ethisches Wirtschaften

Die 2008 gegründete Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) ist inzwischen auf 11.000 Unterstützer, rund 5.000 Mitglieder und über 1.100 bilanzierte Unternehmen und anderen Organisationen angewachsen. Auch die Akademie für Textilveredlung ist Mitglied der GWÖ. Die zentralen Fragen, die sich GWÖ-Unternehmen stellen, lauten: Dient das wirtschaftliche Handeln den Menschen? Und dient es der Umwelt? Nun hat der Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e. V. ein internationales Siegel lanciert, das erstmals Nachhaltigkeit – inklusive sozialen und ethischen Faktoren – in ihrer Gesamtheit vergleichbar macht.

Das neue ECOnGOOD-Label soll dabei helfen, beim Einkauf eine informierte Wahl treffen zu können. Wer möchte, dass sein Geld nicht nur Produktion und Gewinn eines Unternehmens deckt, sondern auch dazu beiträgt, dass ökologische, soziale und ethische Maßstäbe eingehalten werden, kann in Zukunft zu Produkten greifen, die das ECOnGOOD-Label tragen. Durch das Scannen eines QR-Codes auf dem Label gelangt man direkt zur Gemeinwohl-Bilanz des Unternehmens, das das jeweilige Produkt herausgebracht hat.

Basis Gemeinwohl-Bilanz

Voraussetzung für die Erteilung des Labels ist die Durchführung einer unabhängig auditierten Gemeinwohl-Bilanz. Die freiwillig durchgeführte Corporate-Social Responsibility-(CSR)-Prüfung gibt neben der finanziellen Bilanz Auskunft darüber, welchen Impact Unternehmen und Organisationen für das Gemeinwohl leisten. Neben den gängigen CSR-Berichtsstandards fließen zusätzliche Werte in die Gemeinwohl-Bilanz ein. So hinterfragt die Gemeinwohl-Bilanz Aspekte wie die Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Mitentscheidung.

„Die Gemeinwohl-Bilanz im Zusammenspiel mit dem ECOnGOO-Label ist eine Steilvorlage an den Gesetzgeber, endlich politische Rahmenbedingungen für einen allgemein gültigen Nachhaltigkeitsstandard zu schaffen“, erklärt Antje von Dewitz, Geschäftsführerin von Vaude und Sprecherin der Gemeinwohl-Ökonomie. „Hunderte Gemeinwohl-Bilanzen beweisen, dass es ein Bedürfnis in der breiten Unternehmerschaft nach einem solchen Standard gibt, insbesondere bei Familienunternehmen, bei den regional verankerten und bei den ethisch motivierten Unternehmen.“

Verantwortung übernehmen

Bislang haben sich über 1.100 Unternehmen und Organisationen nach den Kriterien der Gemeinwohl-Ökonomie prüfen lassen. Dazu zählen unter anderem die Sparda-Bank München, der grüne Mobilfunk-Anbieter WeTell, die Firma Sonnentor (Tees und Gewürze) oder der Biogetränke-Produzent Voelkel. Aber auch Gemeinden und Städte sowie Schulen und Hochschulen haben bereits GWÖ-Bilanzen erstellt. Im Dezember 2023 hat mit dem FC St. Pauli sogar der erste professionelle Fußballklub der Welt eine Gemeinwohl-Bilanz veröffentlicht.

Die GWÖ-Unternehmen eint das Bedürfnis, den Sinn ihres Wirtschaften nicht in der reinen Gewinnmaximierung zu sehen, sondern als Möglichkeit, die Grundbedürfnisse aller Menschen innerhalb der planetaren Grenzen zu erfüllen und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten – mit anderen Worten: Verantwortung zu übernehmen. Das ECOnGOOD-Label macht dieses Engagement nun erstmals sichtbar.

Die Zeit ist reif

Laut einer Umfrage wünscht sich die Mehrheit der Deutschen schon seit vielen Jahren eine neue Wirtschaftsordnung, da die aktuelle weder für einen „sozialen Ausgleich in der Gesellschaft“ noch für den „Schutz der Umwelt“ oder einen „sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen“ steht (Quelle: Die Zeit). Und genau hier setzt die Gemeinwohl-Ökonomie an und bietet Unternehmern – und nun mit dem neuen Label auch Verbrauchern – die Möglichkeit, diesem Wunsch Rechnung zu tragen.

Erster GWÖ Summit in Köln

Am 11. und 12. Juni 2024 veranstaltet der Gemeinwohl-Ökonomie Rheinland e.V. den ersten GWÖ Summit in Köln. In Fachvorträgen und Workshops erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer unter dem Motto „Unternehmen gestalten Zukunft – Gemeinwohl-Orientierung als Kompass“ Impulse für gemeinwohl-orientiertes und sozial-ökologisches Wirtschaften. Zu den bereits bestätigten Referentinnen und Referenten zählen Nico Tucher (WEtell), Stefan Maier (Prior1), Michael Stober (Landgut Stober), Martina Dietrich (Sinnovation), Jörn Wiedemann (GWÖ Auditor), Thomas Bernhardt (DHPG Wirtschaftsprüfung) und Max Thien (KölnBusiness). Informationen und Anmeldung unter https://aka-tex.de/veranstaltungen/195.


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Hohenstein schafft Transparenz im Nachhaltigkeitsbericht für 2023

Der Prüfdienstleister Hohenstein bietet mit der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts 2023 mehr Transparenz. Der Bericht bietet detaillierte Einblicke in die bestehenden Nachhaltigkeitsmaßnahmen am Hauptsitz in Bönnigheim und formuliert die Ziele für das Jahr 2024. Eine strategische Entwicklungsplanung gemäß ESG (Environmental, Social and Corporate Governance) soll die bisherigen Umweltleitlinien ablösen. Eine Nachhaltigkeits-Roadmap stellt die Weichen für die Zukunft.

Hohenstein setzt eigenen Angaben zufolge bereits seit Jahrzehnten diverse Maßnahmen zur Umwelt- und Ressourcenschonung um. Als erste neutrale Bewertung dieser Maßnahmen nahm die Institution im Jahr 2019 am Programm ECOfit des Landes Baden-Württemberg teil. Ab 2024 soll eine regelmäßige externe Bewertung eingeführt werden.

Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

Der Bericht beschreibt Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance). Zum Thema Umwelt berichtet Hohenstein beispielsweise, dass der Energieverbrauch insgesamt gesenkt und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert worden sind. Hohenstein hat außerdem Mobilitätsdaten zu Bahn- und Flugreisen gesammelt, die für die CO2-Bilanzierung im Jahr 2024 verwendet werden sollen. Im Bereich Soziales hat der Prüfdienstleister seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Umfrage und interne Schulungen aktiv in Nachhaltigkeitsaktivitäten eingebunden. Weitere Maßnahmen wie zum Beispiel Yogastunden und Gesundheitstrainings ergänzen diese Ziele. Künftig wird Hohenstein den Anteil weiblicher Führungskräfte erhöhen und eine Schulungskampagne zu den Unternehmenswerten für das Team durchführen. Die Agenda zur Unternehmensführung sieht eine gute Kommunikation mit den Mitarbeitenden durch regelmäßige Kolloquien und den Zugang zur HR-Sprechstunden vor. Durch weitere Veranstaltungen soll der Dialog mit der Belegschaft intensiviert werden.

Im Jahr 2022 wurde eine Nachhaltigkeitsmanagerin eingestellt, die sich sowohl um die eigene Nachhaltigkeitsumsetzung bei Hohenstein kümmert als auch Kunden bezüglich der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen berät. „Bei Hohenstein gibt es viel Potenzial ressourcenschonend und umweltbewusst zu arbeiten – und das wird auch schon stark gelebt. Mein Ziel ist es, das hohe Niveau zu halten und weiter zu optimieren, wo es nur möglich ist. Ich bin zuversichtlich, in den kommenden Jahren viel zu bewegen und Ergebnisse zu erreichen, auf die wir stolz sein können“, betont Marie Oldopp, Managerin für nachhaltige Entwicklung bei Hohenstein.

Auch CEO Dr. Stefan Droste legt großen Wert auf die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit bei Hohenstein: „Unser Engagement in diesem Bereich ist nicht nur eine Verantwortung für kommende Generationen, sondern das solide Fundament und Voraussetzung unserer eigenen globalen Tätigkeiten. In den kommenden Jahren werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategien daher weiter ausbauen und verfeinern, um sicherzustellen, dass unsere Praktiken nicht nur internen Ansprüchen genügen, sondern auch externen Standards und Erwartungen entsprechen.“

Download des Nachhaltigkeitsbericht 2023


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Werbetextilien von Pure Waste
Cotton Classics wird Vertriebspartner für Pure Waste

Die finnische Textilmarke Pure Waste ist ab sofort mit 13 Produkten aus Recyclingmaterialien im Liefersortiment des Textilgroßhandels Cotton Classics vertreten. Das Sortiment umfasst Basics wie T-Shirts, Polos, Longsleves, Sweater, Hoodies, eine Cap und eine Tragetasche. Textildruckereien und Stickereien sowie der Werbemittelhandel können mit den Artikeln einen Beitrag leisten, sowohl den Wasserverbrauch als auch die C02-Emissionen zu reduzieren.

Bereits seit 2013 produziert das Unternehmen Pure Waste Textiles Oy aus Helsinki seine Kleidung ausschließlich aus recycelten Baumwoll- und Polyesterfasern. Ein nachträgliches Färben der Textilien findet dabei nicht statt. „Bei der Herstellung der Kleidungsstücke werden 99 % weniger Wasser verbraucht und 50 % weniger CO2-Emissionen verursacht als bei Produkten aus neuen Materialien. Das macht unsere Bekleidungsstücke einer nachhaltigeren Option“, sagt Geschäftsführer Anders Bengs von Pure Waste.

Das Produktsortiment besteht aus Kleidung für Promotion, Beruf und Endverbraucher sowie aus Lagerware und saisonalen Kollektionen für den Großhandel. Auch Eigenmarken für Modelabels und Sonderproduktionen nach Kundenwunsch können realisiert werden. Neben der ökologisch und sozial verträglichen Fertigung legt das Team von Pure Waste auch Wert auf Langlebigkeit, Qualität und zeitloses Design. Anders Bengs: „Unser Ziel ist eine radikale Änderung der Produktions- und Konsumgewohnheiten – hin zu einer Welt ohne Textilabfälle“.

Bei der PSI 2023 in Düsseldorf präsentierte sich Pure Waste zum vierten Mal der Werbemittel- und Veredlungsbranche. Aufgrund des großen Interesses des Marktes an nachhaltigen Recycling-Textilien baut Pure Waste nun den europäischen Vertrieb der Blanko-Textilien für die Textilveredlung aus. „Wir freuen uns, mit Cotton Classics einen international aufgestellten Vertriebspartner für unsere Produkte gefunden zu haben. Zum Anfang unserer Kooperation führt der Großhändler nun 13 Produkte aus dem Pure-Waste-Sortiment in seinem Lagerprogramm“, erklärt Anders Bengs.

T-Shirts, Longsleeves, Polos, Sweater, Hoodies, eine Cap und eine Tragetasche

Erhältlich sind klassische T-Shirts für Damen, Herren und Kinder. Die Modelle für die Erwachsenen gibt es in den Größen von XS bis XXL. Das Poloshirt aus Piqué-Stoff gibt es als Damen- und Herrenmodell. Das Sweater-Angebot umfasst Artikel für Damen, Herren und Kinder, mit und ohne Kapuze sowie als Zipper-Sweatjacke. Als Ergänzung bietet Cotton Classics noch eine klassische Cap sowie eine Tasche aus einem Mix aus recycelter Baumwolle und recycelten PET-Flaschen an.

Auf der Webseite von Pure Waste gibt es zu jedem Produkt eine Angabe zum ökologischen Fußabdruck. So können Interessierte sehen, welche CO2-Emissionen und welcher Wasserverbrauch die Herstellung eines Produkts verursacht haben beziehungsweise welche Mengen an Wasser und CO2 im Vergleich zu einem herkömmlich hergestellten Produkt eingespart wurden.

Pure Waste bei der PSI und auf der Roadshow von Cotton Classics

Im neuen Jahr 2024 haben Interessierte gleich mehrmals die Möglichkeit, Pure Waste kennenzulernen. Vom 9. bis 11. Januar 2024 ist das Unternehmen erneut als Aussteller bei der PSI in Düsseldorf mit dabei. Die Besucherinnen und Besucher finden Pure Waste in Halle 9 auf Stand C57. Auch der Vertriebspartner Cotton Classics ist mit einem Stand (Halle 10, Stand G26-02) auf der PSI vertreten.

Mitte Januar startet schließlich die Roadshow von Cotton Classics durch 7 Länder und 18 Stationen. Hier ist Pure Waste erstmals mit von der Partie und präsentiert das Programm, das bei Cotton Classics erhältlich ist.


Veranstaltungskalender

 

 


 

Kleiderbügel mit Kleidung
EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung

Die Europäische Union hat sich auf ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung geeinigt. Ziel ist die Reduzierung der Abfallmengen der Mode- und Textilindustrie, die derzeit für ein Viertel der Treibhausgasemissionen der Union verantwortlich ist.

Die Menge an neuen und unbenutzten Textilprodukten, die jedes Jahr in der EU weggeworfen wird, ist beträchtlich, was die Besorgnis über die Verschwendung wertvoller Ressourcen und die Freisetzung schädlicher Treibhausgase und giftiger Chemikalien in die Umwelt verstärkt. Das schnelle Wachstum des Online-Verkaufs hat zu einem Überschuss an Textilprodukten geführt, die aufgrund schnelllebiger Produktions- und Verbrauchszyklen weggeworfen werden. Aus diesem Grund hat die EU neue Rechtsvorschriften erlassen, die die Vernichtung nicht verkaufter oder zurückbehaltener Textilprodukte, einschließlich Kleidung, Schuhe und Accessoires, verbieten sollen.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Verpflichtung der EU, Abfall zu reduzieren und stärkere Wiederverwendungs- und Recyclingpraktiken zu fördern. Daher müssen Unternehmen nach alternativen Methoden für den Umgang mit überschüssigen Lagerbeständen suchen, beispielsweise durch Spenden, Weiterverkauf und Recycling.

Mit der Annahme der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte durch die Europäische Kommission wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte geschaffen. Sie wird die bestehende Richtlinie von 2009 ersetzen. Zudem erweitert sie den Spielraum für die Festlegung von Umweltverträglichkeitsanforderungen für Güter, die auf den EU-Markt gebracht werden. Produkte müssen „sowohl energie- als auch ressourceneffizient“ und „langlebiger, zuverlässiger, wiederverwendbar, aufrüstbar, reparierbar, recycelbar und einfacher zu warten“ sein.

Die EU-Wettbewerbsminister haben außerdem beschlossen, ein System digitaler Produktpässe einzuführen. Das System soll Regeln zur Transparenz festlegen und die Zerstörung bestimmter nicht verkaufter Konsumgüter verbieten. Verbraucher erhalten durch die Produktpässe Informationen über die Umweltauswirkungen des Produktkaufs.

Solange die Vereinbarung in Kraft ist (nach Verhandlung mit dem Europäischen Parlament), haben mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern eine Übergangsfrist von vier Jahren, um die Vorschriften einzuhalten, und kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind davon ausgenommen.

Obwohl die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, dieses Verbot sofort umzusetzen, müssen sich die Regierungen und das Europäische Parlament noch auf die vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnungen einigen, bevor sie in Kraft treten.

Ein Beitrag von Lutz Gathmann, Designer VDID und Sicherheitstechniker VDSI, von www.Produktsicherheit.org mit Verweis auf Pressemitteilungen des Rats der EU.

Seminar am 14. September 2023: Kreislaufwirtschaft als Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens

Unser derzeitiges Wirtschaftsmodell funktioniert noch immer in Form einer Wegwerfgesellschaft. Die Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens lauten jedoch Kreislaufwirtschaft, Ecodesign und nachhaltige Lieferketten. Das sieht der EU Green Deal vor. Was das für Unternehmen aus den Bereichen Werbemittel und Textilveredlung bedeutet, erläutert Lutz Gathmann im Seminar am 14. September 2023 in Düsseldorf. Er zeigt, welche Gesetze und Verordnungen auf kleine und mittlere Unternehmen zukommen. Zudem erklärt er, womit sich Unternehmen heute auseinandersetzen müssen und welche Zielsetzungen und Maßnahmen auf die Agenda eines jeden Unternehmens müssen. Das Seminar findet in Kooperation mit der Fachmesse PSI statt.

Informieren und anmelden: https://aka-tex.de/veranstaltungen/

Symbolbild des Beitrags von meineresterampe auf Pixabay


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