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Verpackungen genau dann, wenn sie gebraucht werden

Eine Lagerhalle voller Kartons für den Versand ist Geschichte. Wenn es nach Lynx Deutschland geht, dann können Verpacker und Versender mit Kartons on Demand zukünftig ihre Kartons genau dann passgenau zuschneiden, wenn eine Verpackung für den Versand benötigt wird. Die Lösungen zeigt das Unternehmen auf der neuen Webseite www.karton-on-demand.de.

modprocess_Lynx_boxDie Verpackungsindustrie wächst – getrieben von recycelten, umweltfreundlichen Materialien. Genau hier setzen die Kartonschneidemaschinen von Lynx an. Das Unternehmen ist seit diesem Jahr Handels- und Servicepartner des türkischen Maschinenherstellers Modprocess. Der Hersteller verspricht eine präzise und effiziente Kartonherstellung ohne Lagerberge.

Die Idee: Verpackungen on demand

Statt tausende Standardkartons auf Lager zu haben, können Anwender mit einer Kartonschneidemaschine von Modprocess Kartons genau in der Größe und Stärke zuschneiden, die ein Produkt gerade erfordert. Das spart Lagerplatz, reduziert Bestände und macht Verpackungsdienstleister und Fulfillment-Spezialisten unabhängig von vorgefertigten Größen.

Die exakt zugeschnittene Kartongröße sorgt für weniger Leerraum. Der Karton passt sich millimetergenau an die Ware an und bietet einen maximalen Schutz für den Verpackungsinhalt. Der Karton on Demand reduziert zudem das Material und sorgt so im Versand führt mehr Nachhaltigkeit. Die Versandkosten können durch kleinere Verpackungen um bis zu 30 Prozent reduziert werden und so die Betriebskosten senken.

Je nach Unternehmensgröße und Anforderungen bietet Lynx Deutschland verschiedene ModBox Maschinentypen an. So können die Anlagen einzeln bedient, in automatisierte Verpackungslinien integriert, mit Perforiervorrichtungen ausgestattet werden und vieles mehr.

modbox-hdx-m-1Alle Maschinen laufen mit der ModBox Produktions-Software und werden über einen: 21,5-Zoll-Vertikalbildschirm gesteuert. In einem Archiv lassen sich alle Kartontypen speichern. Das Ergebnis sind individuelle Verpackungen per Knopfdruck.

Die Anlagen eignen sich für Unternehmen mit einer hohen Versandquote. Dazu zählen Firmen in den Bereichen E-Commerce, Logistik, Industrie, Textil, Lebensmittel, Möbel, Werbetechnik – überall wo passgenaue Kartons und weniger Lager gebraucht werden.

Verpackungen rechtskonform

Im Webinar „Wenn aus der ,Verpackung‘ ein ,Produkt‘ wird“ am Montag, 13. Juli 2026, von 15:00 bis 16:30 Uhr informiert die Akademie für Textilveredlung alle Unternehmen, die Produkte und Waren verpacken, worauf sie hinsichtlich der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) achten müssen. Die PPWR tritt am 12. August 2026 in Kraft und konfrontiert Unternehmen mit einigen neuen Pflichten und Verantwortungen. Darunter fällt beispielsweise die Erstellung einer Konformitätserklärung je Verpackungsart und die Bereitstellung von technischen Dokumentationen.


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Bundeskabinett beschließt Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zum PPWR

Das neue Verpackungsrecht soll Abfall auf EU-Ebene vermeiden und Recycling stärken. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung PPWR am 11. Juni 2026 beschlossen. Das berichtet der Newsletter „Produktsicherheit-aktuell“ von www.Produktsicherheit.org unter Berufung auf Pressemitteilungen des Deutschen Bundestags.

Wer Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringt, muss künftig auch Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung durchführen. So sieht es der Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das Kabinett beschlossen hat. Der Entwurf sieht überdies höhere Recyclingquoten für Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall vor. Und Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die gewerbliche Verpackungen entsorgen, benötigen in Zukunft eine Zulassung.

Ab August 2026 gelten EU-weit die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der EU-Verpackungsverordnung mit dem deutschen Recht sicherzustellen, muss das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden. Dabei sollen die in Deutschland etablierten Strukturen beibehalten und verbessert werden.

Im Kern sieht der Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen: Bisher kannte das deutsche Verpackungsrecht lediglich Zulassungsverfahren für duale Systeme, die für die haushaltsnahe Entsorgung der Verpackungsabfälle (gelber Sack, gelbe Tonne), zuständig sind. Die EU-Verpackungsverordnung geht nun einen Schritt weiter. Sie verlangt, dass Zulassungsverfahren auch für alle Organisationen etabliert werden, die die erweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller wahrnehmen. Hersteller, die sich einer solchen Organisation nicht angeschlossen haben, müssen eine individuelle Zulassung beantragen. Für diese Akteure sieht das neue Gesetz ein möglichst bürokratiearmes automatisiertes Verfahren vor. Die Zulassung erfolgt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die dafür auch von diesen Akteuren mitfinanziert werden muss. Bislang wurde die ZSVR ausschließlich von den dualen Systemen und Betreibern von Branchenlösungen finanziert. Deshalb gibt es ergänzende Regelungen zur Finanzierung der ZSVR.

Hersteller müssen Maßnahmen zur Abfallvermeidung durchführen: Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass bestimmte Akteure – duale Systeme, Branchenlösungen und sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung sowie die von diesen Organisationen nicht vertretenen Hersteller – einen Mindestanteil ihres Budgets nutzen, um Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen zu finanzieren. Diese Akteure sind nun verpflichtet, Maßnahmen zur Stärkung von Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllung durchzuführen, um so zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen. Beispiele für solche Maßnahmen können die Anschubfinanzierung für neue Mehrwegsysteme oder Aufklärungsmaßnahmen über die Nutzung von Mehrwegverpackungen sein.

Stärkung des Recyclings: Mit dem neuen Verpackungsgesetz werden die Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle, die die dualen Systeme erfüllen müssen, angehoben. Ab 2028 müssen mehr Verpackungsabfälle aus diesen Materialien recycelt werden. Für Aluminium und Eisenmetalle steigt die Quote um fünf Prozent auf jeweils 95 Prozent. Für Kunststoffabfälle verändert sich die Quote in zweierlei Hinsicht: Ab 2028 gilt anstelle einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent. Davon müssen 70 Prozent, also fünf Prozent mehr als bisher, durch werkstoffliches Recycling erfolgen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten. Die erhöhte Quote kann durch werkstoffliche, aber auch andere Recyclingverfahren erfüllt werden. Durch diese Maßnahme wird der Anteil von Kunststoffen, die in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden, weiter sinken.

Nach dem nun erfolgten Beschluss des Kabinetts erfolgt die europarechtliche Notifizierung. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz verabschieden, der Bundesrat wird beteiligt.

Webinar: Wenn aus der „Verpackung“ ein „Produkt“ wird

Am Montag, 13. Juli 2026, bietet die Akademie für Textilveredlung mit dem Referenten Lutz Gathmann von Produktsicherheit.org aus aktuellem Anlass ein Webinar unter dem Titel „Wenn aus der ,Verpackung‘ ein ,Produkt‘ wird“ an. Dabei wird es um die zentrale Frage gehen, wie Unternehmen die neue PPWR in die betriebliche Praxis „packen“ können?

Bild von matlevesque auf Pixabay.


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