Das staatliche Textilsiegel Grüner Knopf, das seit August 2022 in der Version 2.0 vorliegt, deckt seit der Überarbeitung auch die Stufe der Fasergewinnung ab. So ist auch Baumwolle mit dem Fairtrade-Siegel nun als Primärfaser anerkannt.
Der Grüne Knopf 1.0 hatte bei der Zertifizierung zunächst ausschließlich Konfektion und Nassprozesse abgedeckt. Mit dem Grünen Knopf 2.0 enthält der neue Anforderungskatalog zusätzliche Kriterien für Faser- und Materialeinsatz. Um die staatlichen Anforderungen im Bereich der Fasergewinnung zu erfüllen, müssen Unternehmen für Baumwolle ein anerkanntes Siegel nachweisen. Unternehmen, die Baumwolle mit Fairtrade-Siegel anbieten, können das klassische Baumwollsiegel als auch das Rohstoffsiegel ab sofort auch bei der Bewertung gemäß des Grünen Knopfs einreichen.
Fairtrade-Baumwollstandard: Bessere Arbeitsbedingungen für Produzent*innen
Baumwollbäuerinnen und -bauern erhalten durch Fairtrade einen Mindestpreis für ihre Baumwolle sowie eine zusätzliche Fairtrade-Prämie für Gemeinschaftsprojekte. Ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit sind verboten. Auch der Einsatz von gentechnisch modifiziertem Saatgut ist untersagt. Für die Weiterverarbeitung der Baumwolle gelten die ILO-Kernarbeitsnormen.
Das Siegel „Fairtrade Textile Production“, das hinter dem Fairtrade-Textilstandard steckt, ist bislang auf Produktseite für den Grünen Knopf 1.0 anerkannt. Das bedeutet, Unternehmen, die Produkte nach dem Fairtrade-Textilstandard anbieten, dürfen diese – sofern sie zusätzlich die Unternehmenskriterien des Grünen Knopfes erfüllen – mit dem staatlichen Siegel kennzeichnen. Der Benchmarking-Prozess für den Grünen Knopf 2.0 läuft aktuell noch. Bis Juli 2024 gilt eine Übergangsfrist. Solange können auch Produkte, die den Kriterien des Grünen Knopfes 1.0 entsprechen, das Siegel tragen.