Jetzt den Grünen Knopf 2.0 mitentwickeln

Hemd mit dem Siegel Grüner Knopf Jetzt den Grünen Knopf 2.0 mitentwickeln

06.01.2021: Das staatliche Textilsiegel Grüner Knopf soll weiterentwickelt werden. Daher ruft das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Siegelgeber alle Interessierten zur aktiven Beteiligung am bevorstehenden Konsultationsprozess auf. Der Entwurf der Unternehmenskriterien für den Grünen Knopf 2.0 liegt vor und wurde vom Beirat des Grünen Knopfs unter Vorsitz von Michael Windfuhr (Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte) bereits diskutiert und begrüßt. Der Kriterienentwurf und auch die Stellungnahme des Beirats finden Sie hier zum Download.

Den Grünen Knopf gibt es seit September 2019 in seiner ersten Fassung. Nun sollen die Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt ausgeweitet und die Risiken noch besser adressiert werden. „Langfristig entlang der gesamten Lieferkette“, wie das BMZ mitteilt. Der öffentliche Konsultationsprozess startet mit einer ersten Befragungsrunde, die bis zum 31. Januar 2021 die Möglichkeit bietet, dem BMZ online oder per E-Mail Rückmeldungen zum Entwurf der Unternehmenskriterien zu geben. Im April 2021 soll dann in einer zweiten Konsultationsrunde der Gesamtstandard, also Unternehmens- und Produktkriterien, diskutiert werden. „Als staatlicher Siegelgeber ist uns die transparente Weiterentwicklung des Grünen Knopfs sowie die Einbindung aller Stakeholder im Entwicklungsprozess besonders wichtig“, sagt Gunther Beger, Abteilungsleiter des Grünen Knopfs im BMZ.

Vom Grünen Knopf 1.0 zum Grünen Knopf 2.0

Die Weiterentwicklung des staatlichen Siegels beinhaltet zum einen die Überarbeitung (Revision) der aktuellen Kriterien im Licht der Erfahrungen aus den Prüfungen in der noch laufenden Pilotphase. Zum anderen sollen neue Kriterien ergänzt werden. Die Schwerpunkte in der Überarbeitung der Unternehmenskriterien liegen auf den Themen Existenzsichernde Löhne, Beschwerdemechanismen, Policy und Berichterstattung, Einbezug von Betroffenen, Verankerung im Unternehmen und Vertiefung der Lieferkette. Laut BMZ wurden die aktuellen Unternehmenskriterien in der Vorbereitung auf ein geplantes Sorgfaltspflichtengesetz systematisch mit den OECD-Sektorempfehlungen für unternehmerische Sorgfaltspflichten abgeglichen. Die Finalisierung der Unternehmenskriterien für den Grünen Knopf 2.0 sollen bis Ende 2021 abgeschlossen sein.

Informationen zur Online-Konsultation: https://www.gruener-knopf.de/konsultation

Übrigens: Wer sich generell über den Grünen Knopf informieren möchte, kann dies kostenfrei in diesem Webinar tun: https://aka-tex.de/2021/01/04/der-gruene-knopf-weiterer-termin/

 

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