Kleiderbügel mit Kleidung EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung

Die Europäische Union hat sich auf ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung geeinigt. Ziel ist die Reduzierung der Abfallmengen der Mode- und Textilindustrie, die derzeit für ein Viertel der Treibhausgasemissionen der Union verantwortlich ist.

Die Menge an neuen und unbenutzten Textilprodukten, die jedes Jahr in der EU weggeworfen wird, ist beträchtlich, was die Besorgnis über die Verschwendung wertvoller Ressourcen und die Freisetzung schädlicher Treibhausgase und giftiger Chemikalien in die Umwelt verstärkt. Das schnelle Wachstum des Online-Verkaufs hat zu einem Überschuss an Textilprodukten geführt, die aufgrund schnelllebiger Produktions- und Verbrauchszyklen weggeworfen werden. Aus diesem Grund hat die EU neue Rechtsvorschriften erlassen, die die Vernichtung nicht verkaufter oder zurückbehaltener Textilprodukte, einschließlich Kleidung, Schuhe und Accessoires, verbieten sollen.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Verpflichtung der EU, Abfall zu reduzieren und stärkere Wiederverwendungs- und Recyclingpraktiken zu fördern. Daher müssen Unternehmen nach alternativen Methoden für den Umgang mit überschüssigen Lagerbeständen suchen, beispielsweise durch Spenden, Weiterverkauf und Recycling.

Mit der Annahme der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte durch die Europäische Kommission wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte geschaffen. Sie wird die bestehende Richtlinie von 2009 ersetzen. Zudem erweitert sie den Spielraum für die Festlegung von Umweltverträglichkeitsanforderungen für Güter, die auf den EU-Markt gebracht werden. Produkte müssen „sowohl energie- als auch ressourceneffizient“ und „langlebiger, zuverlässiger, wiederverwendbar, aufrüstbar, reparierbar, recycelbar und einfacher zu warten“ sein.

Die EU-Wettbewerbsminister haben außerdem beschlossen, ein System digitaler Produktpässe einzuführen. Das System soll Regeln zur Transparenz festlegen und die Zerstörung bestimmter nicht verkaufter Konsumgüter verbieten. Verbraucher erhalten durch die Produktpässe Informationen über die Umweltauswirkungen des Produktkaufs.

Solange die Vereinbarung in Kraft ist (nach Verhandlung mit dem Europäischen Parlament), haben mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern eine Übergangsfrist von vier Jahren, um die Vorschriften einzuhalten, und kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind davon ausgenommen.

Obwohl die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, dieses Verbot sofort umzusetzen, müssen sich die Regierungen und das Europäische Parlament noch auf die vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnungen einigen, bevor sie in Kraft treten.

Ein Beitrag von Lutz Gathmann, Designer VDID und Sicherheitstechniker VDSI, von www.Produktsicherheit.org mit Verweis auf Pressemitteilungen des Rats der EU.

Seminar am 14. September 2023: Kreislaufwirtschaft als Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens

Unser derzeitiges Wirtschaftsmodell funktioniert noch immer in Form einer Wegwerfgesellschaft. Die Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens lauten jedoch Kreislaufwirtschaft, Ecodesign und nachhaltige Lieferketten. Das sieht der EU Green Deal vor. Was das für Unternehmen aus den Bereichen Werbemittel und Textilveredlung bedeutet, erläutert Lutz Gathmann im Seminar am 14. September 2023 in Düsseldorf. Er zeigt, welche Gesetze und Verordnungen auf kleine und mittlere Unternehmen zukommen. Zudem erklärt er, womit sich Unternehmen heute auseinandersetzen müssen und welche Zielsetzungen und Maßnahmen auf die Agenda eines jeden Unternehmens müssen. Das Seminar findet in Kooperation mit der Fachmesse PSI statt.

Informieren und anmelden: https://aka-tex.de/veranstaltungen/

Symbolbild des Beitrags von meineresterampe auf Pixabay


Veranstaltungskalender

 

 


 

Administrator